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Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
Recht haben und Recht bekommen sind leider häufig zwei völlig unterschiedliche Dinge.
In den meinsten Fällen scheitert die Durchsetzung der Ansprüche bereits an den Fristen. Die Ansprüche sind verjährt oder die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Sind Forderungen nicht mehr durchsetzbar oder können Rechtsmittel nicht mehr eingelegt werden, ist dieses regelmäßig mit finanziellen Verlusten verbunden. Dieses gilt gleichermaßen für das Zivilrecht, als auch für das Verwaltungsrecht.
Damit Sie sich nicht in Gefahr begeben, einen Anspruch nicht durchsetzen zu können, nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. |
Walter Wellinghausen Rechtsanwalt Sportallee 41 22335 Hamburg |
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